Der aus der Abrechnung des verwaltenden Miteigentümers resultierende Ersatzanspruch betreffend den anteiligen Aufwand der mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Liegenschaft unmittelbar zusammenhängenden Lasten gegenüber einem anderen Miteigentümer ist eine im Verfahren außer Streitsachen zu entscheidende Streitigkeit iSd § 838a ABGB
GZ 4 Ob 56/09b, 14.07.2009
Der Antragsteller und Antragsgegner sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein vom Antragsteller bewohntes Haus befindet.
Der Antragsteller macht geltend, er leite seinen Anspruch auf Ersatz der Hälfte der von ihm für die Gesamtliegenschaft getragenen Auslagen (Grundabgaben, Kanal, Objektversicherungen, notwendige Reparaturen am Miteigentum uä) aus dem bestehenden Miteigentum der Parteien ab.
OGH: Der aus der Abrechnung des verwaltenden Miteigentümers resultierende Ersatzanspruch betreffend den anteiligen Aufwand der mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Liegenschaft unmittelbar zusammenhängenden Lasten gegenüber einem anderen Miteigentümer ist eine im Verfahren außer Streitsachen zu entscheidende Streitigkeit iSd § 838a ABGB.