Der Verwendungsanspruch des Eigentümers besteht auch gegenüber dem gutgläubigen Mieter
GZ 2 Ob 248/08x, 25.06.2009
OGH: Nach oberstgerichtlicher Rechtsprechung hat der Eigentümer eines Bestandobjekts gegen den titellosen Benützer grundsätzlich einen Verwendungsanspruch gem § 1041 ABGB. Die analoge Anwendung von § 367 ABGB auf Verwendungsansprüche würde eine planwidrige Lücke in § 1041 ABGB voraussetzen, die aber nicht erkennbar ist.