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Zivilrecht

OGH: Zur Selbsterhaltungsfähigkeit nach Abschluss eines Bakkalaureatsstudiums

Der Abschluss des Bakkalaureatsstudiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft stellt durch den Anschluss des darauf aufbauenden Magisterstudiums noch nicht die Selbsterhaltungsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten her

20. 05. 2011
Gesetze: § 140 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Kindesunterhalt, Selbsterhaltungsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten, Unterhaltsberechtigter schließt an Bakkalaureatsstudiums ein Masterstudium an, Fähigkeiten und nötige Zielstrebigkeit sowie Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten be

GZ 9 Ob 63/08t, 04.08.2009
Die volljährige Antragstellerin ist Tochter des Antragsgegners. Sie begehrt im vorliegenden Verfahren die Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistungen. Der Antragsgegner wendet ein, dass die Antragstellerin seit Beendigung ihres Bakkalaureatsstudiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft selbsterhaltungsfähig ist und daher während des im Anschluss daran begonnen Masterstudiums seiner Unterstützung nicht mehr bedarf.
OGH: Nach den Verfahrensergebnissen besteht kein Grund, an den Fähigkeiten und der nötigen Zielstrebigkeit der Antragstellerin, weiter zu studieren, zu zweifeln. Nach der Lage des Falls spricht die Vertiefung der Berufsvorbildung auch für eine Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten. Die Vorinstanzen gelangten daher zutreffend zur Beurteilung, dass der Abschluss des Bakkalaureatsstudiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft durch den Anschluss des darauf aufbauenden Magisterstudiums noch nicht die Selbsterhaltungsfähigkeit der Antragstellerin hergestellt hat.

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