Home

Zivilrecht

OGH: Zur Sachverständigenhaftung

In Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist

20. 05. 2011
Gesetze: § 1299 ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Sachverständigenhaftung, unrichtiges Gutachten

GZ 2 Ob 51/09b, 25.06.2009
OGH: Die Sachverständigenhaftung nach § 1299 ABGB geht von einem objektiven Maßstab aus, wobei es auf die übliche Sorgfalt jener Personen ankommt, die die betreffende Tätigkeit ausüben. In Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at