Der Verwalter als das vertretungsbefugte Organ der Eigentümergemeinschaft kann selbst wiederum rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen
GZ 5 Ob 230/08x, 24.03.2009
OGH: Der Verwalter als das vertretungsbefugte Organ der Eigentümergemeinschaft kann selbst wiederum rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen.