Home

Zivilrecht

OGH: Bleibt die Unterhaltsverpflichtung bestehen bzw lebt sie wieder auf, wenn die Selbsterhaltungsfähigkeit der Tochter infolge ihrer Drogenabhängigkeit eingeschränkt wird?

Trotz eines aus bloßem Leichtsinn begonnenen Drogenkonsums, der zur Hinderung der Selbsterhaltungsfähigkeit führt, ist die Unterhaltspflicht der Eltern zu bejahen

20. 05. 2011
Gesetze: § 140 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Kindesunterhalt, Selbsterhaltungsfähigkeit

GZ 6 Ob 85/08f, 26.03.2009
Die 1988 geborene Tochter des Antragsgegners brach nach Abschluss der Hauptschule eine weiterführende Schule ab, und wurde in der Folge bei sämtlichen Ausbildungsstellen binnen weniger Monate gekündigt. Sie begann Drogen zu konsumieren, wurde mit Hepatitis C infiziert und wurde schwanger. Sie hat sich einer Drogentherapie entzogen. Eine Untersuchung ergab einer eingeschränkte, die Selbsterhaltungsfähigkeit nicht mehr gewährleistende Arbeitsfähigkeit der Tochter des Antragsgegners.
OGH: Die Unterhaltspflicht der Eltern ist trotz eines aus bloßem Leichtsinn begonnenen Drogenkonsums, der zur Hinderung der Selbsterhaltungsfähigkeit führt, zu bejahen. Sie besteht auch in jenen Fällen weiter, in denen der Unterhaltsberechtigte durch von ihm selbst zu vertretende Aktionen krank und außer Stande gesetzt wurde, eine Berufsausbildung in angemessener Zeit abzuschließen oder einem Erwerb nachzugehen, außer es wäre ihm zu unterstellen, dass er diese Handlungen eben deshalb setzte, um weiterhin Unterhaltszahlungen zu erhalten.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at