Verfehlungen gegen den letzten Willen des Erblassers iSd § 542 ABGB liegen auch dann vor, wenn sich die Handlung oder Unterlassung des betroffenen Erbanwärters zwar nicht gegen ein Testament, aber gegen ein Kodizill bzw gegen ausgesetzte Legate richtet
GZ 8 Ob 112/08s, 23.02.2009
OGH: Nach Lehre und Rechtsprechung liegen Verfehlungen gegen den letzten Willen des Erblassers iSd § 542 ABGB auch dann vor, wenn sich die Handlung oder Unterlassung des betroffenen Erbanwärters zwar nicht gegen ein Testament, aber gegen ein Kodizill bzw gegen ausgesetzte Legate richtet.