Home

Zivilrecht

OGH: Unterbricht ein ergänzungsbedürftiges Klagevorbringen die Frist des § 1097 ABGB?

Eine auf §§ 1097 iVm 1036 bzw 1037 ABGB gestützte, betragsmäßig bezifferte Klage, in welcher Art und Ausmaß der Investitionen im Wesentlichen dargestellt sind, unterbricht die Frist des § 1097 ABGB, auch wenn die einzelnen betraglichen Positionen erst nach deren Ablauf aufgeschlüsselt werden

20. 05. 2011
Gesetze: § 1097 ABGB, §§ 1036 f ABGB, § 1497 ABGB
Schlagworte: Bestandrecht, Unterbrechung von Präklusivfristen, ordnungsgemäße Klagsführung, Aufwandersatzanspruch des Mieters für auf das Bestandobjekt getätigte Aufwendungen

GZ 8 Ob 129/08s, 27.01.2009
Die Klägerin begehrte als ehemalige Mieterin des gegenständlichen Bestandobjekts mit der innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 1097 ABGB eingebrachten Klage einen ziffernmäßig bestimmten Betrag für die von ihr getätigten Investitionen für den Umbau und die Generalsanierung des Hofgebäudes und zwar für das Abtragen des Daches und die Errichtung eines ausgebauten Dachgeschosses. Erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 1097 ABGB schlüsselte sie die einzelnen betraglichen Positionen auf.
OGH: Die Frist des § 1097 ABGB ist eine Präklusivfrist, auf welche die für Verjährungsfristen geltenden Regelungen über die Hemmung und Unterbrechung analog anzuwenden sind. Gem § 1497 ABGB ist ein Unterbrechungsgrund ua gegeben, wenn der Berechtigte seinen Gegner "belangt" und die Klage gehörig fortsetzt. "Belangen" iSd § 1497 ABGB ist die unbedingt wirksame Geltendmachung des bezifferten Klageanspruchs. Die vorliegende Klage war daher bereits ausreichend die Präklusivfrist des § 1097 ABGB zu unterbrechen, da die Klägerin Art und Ausmaß ihrer Investitionen im Wesentlichen dargestellt und ihr Gesamtbegehren auch entsprechend beziffert hat. Eine weitergehende Detaillierung bereits in der Klage zu verlangen, würde eine durch den Gesetzeszweck des § 1097 ABGB nicht gerechtfertigte Überspannung der Anforderungen an eine "ordnungsgemäße" Klagsführung iSd § 1497 ABGB bedeuten.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at