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Zivilrecht

OGH: Auswirkung des § 13 WEG auf die Einverleibung eines wechselseitig eingeräumten Wohnungsgebrauchsrechts

Die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts an dem mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil durch die Wohnungseigentumspartner ist zulässig

20. 05. 2011
Gesetze: § 9 GBG, § 472 ABGB, § 474 ABGB, § 480 ABGB, § 482 ABGB
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Einverleibung, Wohnungsgebrauchsrecht, Miteigentum, Kollision

GZ 5 Ob 157/08m, 25.11.2008
Das Grundbuchgesuch der Antragsteller auf Einverleibung eines wechselseitigen Wohnungsgebrauchsrechts wurde von den Vorinstanzen mit der Begründung abgelehnt, dass die Eigentümerpartnerschaft gem § 13 WEG samt Belastungs- und Veräußerungsverbot eine solche aufgrund der unterschiedlichen Belastung der Anteile am Mindestanteil unzulässig mache. Es könne kein Recht an eigener Sache begründet werden.
OGH: Unter dem Wohnungseigentum ist das Recht zu verstehen, ein bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. Die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts ist zulässig, auch in dem Fall, dass die Einverleibung von Wohnungseigentumspartnern angestrebt wird, sofern sich die Eintragung auf den gesamten Mindestanteil erstreckt. Der Grundsatz, dass kein Recht an eigener Sache begründet werden kann, ist auf das schlichte Miteigentum nicht anzuwenden und demzufolge auch nicht auf die Eigentumspartnerschaft. Allerdings können Gebrauchsrechte, die eine Kollision bewirken können, nicht nebeneinander bestehen.

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