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Zivilrecht

OGH: Zur Abgrenzung zwischen Haushalts- und Fahrzeughaftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst bereits Schäden, die grundsätzlich mit der Verwendung des Fahrzeuges im Zusammenhang stehen und ist insofern nicht nur auf den Betrieb beschränkt

20. 05. 2011
Gesetze: Art 15.4.3 AHB 1995, § 2 KHVG
Schlagworte: Versicherungsrecht, Haftpflicht, Haushaltsversicherung, Betrieb, Verwendung

GZ 7 Ob 159/08w, 22.10.2008
Gegenstand dieses Rechtsstreites ist die Frage, ob für einen bestimmten Schadensfall, der beim Ein- und Aussteigen aus einem Schulbus eingetreten ist, eine Haftung der Haushaltsversicherung oder doch der Haftpflichtversicherung besteht. Konkret wurde ein Fahrgast beim Schließen der Beifahrertür verletzt, die von der Ehefrau des Klägers betätigt wurde, weil sie ihrem durch den Schulbus transportierten Kind beim Aussteigen behilflich war. Während das Erstgericht eine Haftung der Haushaltsversicherung ausschloss, wurde diese vom Berufungsgericht mit der Begründung festgestellt, dass die Schadensverursacherin gerade nicht Fahrgast gewesen sei.
OGH: Voraussetzung für die Haftung des Fahrzeughaftpflichtversicherers ist, dass sich bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Kraftfahrzeuges als Fahrmittel ein spezifisches Risiko verwirklicht hat. Das Ein- und Aussteigen der beförderten Fahrgäste einschließlich des dazu erforderlichen Öffnens und Schließens der Fahrzeugtüren ist als Vorgang zu werten, der mit dem Betrieb des Kraftfahrzeuges in Zusammenhang steht. Das Öffnen der Türen durch nicht transportierte Dritte ist als zugelassene Hilfe anzusehen, die die dem Betrieb dient und daher von der Haftung erfasst ist, weil sich damit ein typisches Risiko realisiert hat.

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