Home

Zivilrecht

OGH: Legitimation zur Anfechtung eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall

Ein einzelner Miterbe ist ausschließlich bei Vorliegen der Zustimmung der übrigen Miterben zur Anfechtung eines vom Erblasser geschlossenen Schenkungsvertrages auf den Todesfall legitimiert

20. 05. 2011
Gesetze: § 810 ABGB, § 956 ABGB, § 173 AußStrG
Schlagworte: Erbrecht, Schenkung auf den Todesfall, Anfechtung, Legitimation

GZ 3 Ob 9/08g, 08.05.2008
Von der Erblasserin, die insgesamt 4 Kinder hinterließ, wurde mit deren Sohn ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall geschlossen, dessen Wirksamkeit durch die erbberechtigte Tochter im Verlassenschaftsverfahren angezweifelt wurde. Sie beantragte daher ihre Bestellung als Verlassenschaftskurator mit der Absicht, den gegenständlichen Vertrag anzufechten.
OGH: Das Recht auf Anfechtung eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall steht nur der Verlassenschaft zu, die entweder durch einen unbeteiligten Dritten als Verlassenschaftskurator oder durch alle Erben gemeinsam, soweit diese mit der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses betraut sind, vertreten wird. Ein einzelner Miterbe ist nur im Falle der ausdrücklichen Zustimmung der übrigen Erben zu einer solchen Anfechtung berechtigt. Zweck davon ist die Vermeidung, dass die durch das Urteil getroffenen Feststellungen nur zwischen den Prozessparteien, nicht jedoch gegenüber den sonstigen Erbansprechern rechtliche Wirkung entfalten. Im Hinblick auf die Anfechtung der Gültigkeit eines solchen Vertrages gelten im Sinne der Gleichbehandlung dieselben Vorschriften wie auch für sonstige Rechtsgeschäfte unter Lebenden.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at