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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Betriebsübergangs iSd § 3 AVRAG

Für die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts sondern auf den faktischen Übertragungsvorgang an

20. 05. 2011
Gesetze: § 3 AVRAG
Schlagworte: Betriebsübergang

GZ 9 ObA 82/08m, 20.08.2008
OGH: Für die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts sondern auf den faktischen Übertragungsvorgang an. Grundsätzlich treten die Folgen des Betriebsübergangs iSd § 3 AVRAG eo ipso - ohne Rücksicht auf einen entgegenstehenden Willen des "Veräußerers" und des "Erwerbers" - ein. Die Beurteilung dieser Frage hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

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