Home

Zivilrecht

OGH: § 1157 iVm § 1168 ABGB und die technischen Standards sind als "Schutzgesetze" zu qualifizieren

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB, §§ 1165 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Werkvertrag, Fürsorgepflicht, Schutzgesetzverletzung, technische Standards

In seinem Beschluss vom 30.08.2007 zur GZ 8 Ob 144/06v hat sich der OGH mit der Fürsorgepflicht des Werkbestellers befasst:
Der Kläger führte als Elektrikermeister über Auftrag des Erstbeklagten Reparaturarbeiten an der elektrischen Steuerung eines Portalkrans im Betrieb des Erstbeklagten durch. Die hiefür vom Erstbeklagten zur Verfügung gestellte Hubarbeitsbühne kippte dabei unvermittelt nach vorne, wodurch der Kläger neben anderen Verletzungen eine komplette Querschnittlähmung erlitt. Der Erstbeklagte hatte die Hubarbeitsbühne gebraucht gekauft und Veränderungen daran durchgeführt, wofür ihm die Ausbildung und Erfahrung fehlte; die Veränderungen wurden nicht sachgemäß durchgeführt. In der Folge unterließ der Erstbeklagte die nach den technischen Standards vorgesehenen jährlichen Überprüfungen.
Dazu der OGH: Der Kläger kann sich bei der mobilen Hubbühne nicht auf die Haftung für "Gebäude" und auf "Grundstücken aufgeführte Werke" nach § 1319 ABGB stützen, weil die Hubbühne keinerlei spezifische Verbindung zu irgendeinem Grundstück hat.
Im Rahmen des Werkvertrages hat der Erstbeklagte dem Kläger die Hubbühne zur Verfügung gestellt. Nach § 1169 iVm § 1157 ABGB ist der Besteller ua verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Unternehmer und seine Leute nicht durch vom Besteller beigestellte Gerätschaften verletzt wird. Die Fürsorgepflicht nach den §§ 1157, 1169 ABGB umfasst allerdings nicht mit dem auszuführenden Werk unmittelbar verbundenen, aber für den Unternehmer erkennbare Gefahren.
§ 1157 iVm § 1168 ABGB und die technischen Standards sind als "Schutzgesetze" zu qualifizieren. Bei Verletzung eines Schutzgesetzes durch einen Schädiger wird dem Geschädigten jedoch regelmäßig hinsichtlich des Nachweises der Kausalität der Schutzgesetzverletzung für den Schaden zumindest eine Beweiserleichterung iSd Ausreichens eines prima facies Beweises zugebilligt, wenn der Schaden eingetreten ist, den das Schutzgesetz verhindern wollte. Die jährliche Überprüfung der Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen bezweckt aber offensichtlich gerade die Verhinderung von Verletzungen, die aus Mängeln in diesem Bereich herrühren.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at