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Zivilrecht

OGH: Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 472 ff ABGB
Schlagworte: Sachenrecht, Eigentümerservitut

In seinem Beschluss vom 13.07.2007 zur GZ 5 Ob 118/07z hat sich der OGH mit der Zulässigkeit der Eigentümerservitut befasst:
OGH: Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

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