In seinem Beschluss vom 13.07.2007 zur GZ 5 Ob 118/07z hat sich der OGH mit der Zulässigkeit der Eigentümerservitut befasst:
OGH: Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden.