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Zivilrecht

OGH: Ausführungen zur Bemessung des Trauerschmerzengeldes

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Trauerschmerzengeld

In seinem Erkenntnis vom 12.07.2007 zur GZ 2 Ob 263/06z hat sich der OGH mit der Höhe des Trauerschmerzengeldes der Eltern eines haushaltszugehörigen Kindes, das bei einem Unfall getötet, befasst:
OGH: Den Klägern als engsten Angehörigen ihres getöteten Kindes gebührt Ersatz für den ihnen grob fahrlässig zugefügten Trauerschaden (ohne Krankheitswert). Die Intensität der familiären Bindung, das Alter von Unfallopfer und Angehörigen und insbesondere das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft sind bei der Bemessung der Anspruchshöhe von Bedeutung. Die Intensität der Gefühlsgemeinschaft kann nicht (nur) an der Anzahl der gemeinsam verbrachten Lebensjahre gemessen werden. Der Umstand, dass die Kläger um den Verlust eines haushaltszugehörigen Mitgliedes der Kernfamilie (Eltern-Kinder) trauern und wegen der besonderen Intensität der familiären Nahebeziehung auch als besonders schutzwürdig anzusehen sind, fällt entscheidend ins Gewicht. (hier: Verlust der sechsjährigen Tochter; Schmerzengeld Euro 20.000,-- pro Elternteil).

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