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Zivilrecht

OGH: Die Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist dem von § 65 GBG geforderten "Abstehen" von der Klage nicht gleichzuhalten

20. 05. 2011
Gesetze: § 65 Abs 1 GBG
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Löschung der Streitanmerkung, ewiges Ruhen

In seinem Beschluss vom 28.06.2007 zur GZ 3 Ob 121/07a hat sich der OGH mit der Löschung der Streitanmerkung befasst:
OGH: Die Vereinbarung "ewigen Ruhens" lässt grundsätzlich Zweifel zu, ob der Klägertatsächlich seine Klage bedingungslos zurücknehmen wollte.

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