Home

Zivilrecht

OGH: Ausführungen zur Beweislast beim EKHG

20. 05. 2011
Gesetze: § 1 EKHG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, EKHG, Beweislast

In seinem Erkenntnis vom 14.06.2007 zur GZ 2 Ob 215/06s hat sich der OGH mit dem EKHG befasst:
OGH: Die Beweislast dafür, dass die Schädigung beim Betrieb des Kraftfahrzeuges erfolgte, obliegt dem Geschädigten. Dieser hat daher auch zu beweisen, dass zwischen dem eingetretenen Schaden und einem Betriebsvorgang ein adäquat ursächlicher Zusammenhang besteht. Bleibt zweifelhaft, ob ein Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges eingetreten ist oder eine andere Ursache hat, so kann der Geschädigte eine Haftpflicht nicht in Anspruch nehmen. Erst wenn dem Geschädigten der ihm obliegende Beweis gelungen ist und feststeht, dass das EKHG als Haftungsgrundlage herangezogen wird, ist danach zu fragen, ob der Haftpflichtige jene Tatsachen, die zu einem Entfall oder einer Einschränkung seiner Haftpflicht führen, bewiesen hat. Bei diesem Entlastungsbeweis gehen sodann alle nicht aufklärbaren Ungewissheiten über den Unfallshergang zu Lasten des Haftpflichtigen. Zu den von ihm zu beweisenden Umständen zählt auch die fehlende Kausalität der Nichtbeachtung der nach § 9 Abs 2 EKHG gebotenen Sorgfalt für die eingetretenen Unfallsfolgen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at