Home

Zivilrecht

OGH: §18 KSchG kann bei vertragswidrigem Verhalten des Drittfinanzierers im Verhältnis des Verbrauchers zu demjenigen, mit dem das drittfinanzierte Geschäft abgeschlossen wird, nicht herangezogen werden

20. 05. 2011
Gesetze: § 18 KSchG
Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, drittfinanziertes Geschäft

In seinem Erkenntnis vom 30.05.2007 zur GZ 7 Ob 18/07h hat sich der OGH mit dem KSchG und der Drittfinanzierung befasst:
Der Beklagte hat seine gegen den nunmehrigen Rückzahlungsanspruch gegenüber der klägerischen Bausparkasse erhobenen Einwendungen ausschließlich auf Abredewidrigkeiten der ihn drittfinanzierenden Sparkassen Gesellschaft gestützt.
Dazu der OGH: §18 KSchG kann bei vertragswidrigem Verhalten des Drittfinanzierers im Verhältnis des Verbrauchers zu demjenigen, mit dem das drittfinanzierte Geschäft abgeschlossen wird, nicht herangezogen werden.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at