In seinem Beschluss vom 21.06.2007 zur GZ 6 Ob 114/07v hat sich der OGH mit dem UVG befasst:
OGH: Maßgeblicher Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vorschussgewährung ist im Unterhaltsvorschussverfahren stets das Datum der Entscheidung erster Instanz.