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Zivilrecht

OGH: Maßgeblicher Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vorschussgewährung ist im Unterhaltsvorschussverfahren stets das Datum der Entscheidung erster Instanz

20. 05. 2011
Gesetze: UVG
Schlagworte: Familienrecht, Unterhaltsvorschussverfahren

In seinem Beschluss vom 21.06.2007 zur GZ 6 Ob 114/07v hat sich der OGH mit dem UVG befasst:
OGH: Maßgeblicher Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vorschussgewährung ist im Unterhaltsvorschussverfahren stets das Datum der Entscheidung erster Instanz.

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