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Zivilrecht

OGH: Der Anlageberater hat auch während der Laufzeit der Anleihen weitere Nachberatungs- und Informationspflichten

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB, §§ 11 ff WAG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Bankenrecht, Anlageberater, Beratungs- und Aufklärungspflichten, Nachberatungs- und Informationspflicht

In seinem Beschluss vom 29.03.2007 zur GZ 3 Ob 40/07i hat sich der OGH mit den Beratungs- und Aufklärungspflichten von Anlageberatern befasst:
OGH: Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger, rechtzeitiger und verständlicher Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand versetzt werden muss, die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung zu erkennen. Die Information hat produktbezogen zu sein. An die Sorgfaltspflicht der Bank ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil der Kunde darauf vertrauen darf, dass die Bank über spezifisches Fachwissen im Wertpapierhandel verfügt. Der Anlageberater hat auch während der Laufzeit der Anleihen weitere Nachberatungs- und Informationspflicht.

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