In seinem Beschluss vom 29.03.2007 zur GZ 3 Ob 278/06p hat sich der OGH mit dem Notwegerecht befasst:
OGH: Nach Auffassung des erkennenden Senats enthält das NWG keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Recht auf die Einräumung eines Notwegs Geschenknehmern (mit Ausnahme solcher, die die Liegenschaft in Vorwegnahme eines erbrechtlichen Übergangs erhalten) generell verwehrt sein solle.