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Zivilrecht

OGH: Hat jemand ein Grundstück samt Gebäude "inmitten eines Waldgebiets" erworben, kann er nicht, gestützt auf § 364 Abs 3 ABGB, die Beseitigung des Waldes fordern

20. 05. 2011
Gesetze: § 364 Abs 3 ABGB
Schlagworte: Sachenrecht, Immissionen, neu hinzugekommene Nachbarn

In seinem Beschluss vom 16.03.2007 zur GZ 6 Ob 51/07d hat sich der OGH mit § 364 Abs 3 ABGB befasst:
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen "ist immer schon Waldfläche rund um das Grundstück des Klägers gewesen"; daher befand sich die Liegenschaft auch zum Zeitpunkt des Erwerbs durch ihn "inmitten eines Waldgebiets"; sein nunmehriges Wohnhaus war früher ein Sägewerksgebäude.
Dazu der OGH: Grundsätzlich müssen sich neu hinzugekommene Nachbarn mit den im konkreten Gebiet herrschenden Immissionen abfinden, zumal in immissionsbelasteten Gebieten auch die Grundstückspreise entsprechend niedriger sind. Auch wenn § 364 Abs 3 ABGB den Begriff der Ortsüblichkeit nicht ausdrücklich erwähnt, können die konkreten örtlichen Gegebenheiten (etwa Besiedelung in Waldumgebung) die Zumutbarkeitsgrenzen [zu Lasten des Nachbarn] verschieben.
Hat der Kläger ein Grundstück samt Gebäude "inmitten eines Waldgebiets" erworben, ist die Auffassung der Vorinstanzen, er könne nunmehr nicht die Beseitigung des Waldes fordern, jedenfalls im Ergebnis nicht zu beanstanden.

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