Home

Zivilrecht

OGH: Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände iSd § 25 MRG setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem angemessenen Gewinn zusammen, der wiederum gemäß § 273 ZPO nach freier Überzeugung festzusetzen ist

20. 05. 2011
Gesetze: § 25 MRG
Schlagworte: Mietrecht, angemessenes Entgelt für Einrichtungsgegenstände

In seinem Beschluss vom 08.03.2007 zur GZ 7 Ob 42/07p hat sich der OGH mit § 25 MRG befasst:
OGH: Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem angemessenen Gewinn zusammen, der wiederum gemäß § 273 ZPO nach freier Überzeugung festzusetzen ist.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at