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Zivilrecht

OGH: Lediglich wenn der Kunde der Bank einen unwiderruflichen Überweisungsauftrag erteilt, stehen dem Überweisungsempfänger unmittelbar Rechtsansprüche gegen die Bank zu

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1400 f ABGB
Schlagworte: Schuldrecht, Anweisung, bankgeschäftlicher Überweisungsauftrag

In seinem Beschluss vom 16.03.2007 zur GZ 6 Ob 8/07f hat sich der OGH mit dem bankgeschäftlichen Überweisungsauftrag befasst:
OGH: Der bankgeschäftliche Überweisungsauftrag besteht aus einer Weisung an die Bank, welche der Kunde aufgrund eines Vertrags mit der Bank erteilt und welcher die Bank im Rahmen des Vertragsverhältnisses nachzukommen hat. Der Überweisungsauftrag ist aber kein Vertrag zugunsten eines Dritten, der Überweisungsempfänger erwirbt also grundsätzlich keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen die Bank. Nach stRsp ist die von der Bank dem Überweisungsempfänger erteilte Bestätigung eines erhaltenen Überweisungsauftrag ("Überweisungsbestätigung") im Regelfall lediglich die Ankündigung einer in Aussicht genommenen Überweisung. Eine Verpflichtungswirkung kommt ihr aber nicht zu, das heißt, es wird keine selbständige, vom Deckungsverhältnis unabhängige Verpflichtung begründet. Der Überweisungsempfänger erwirbt allein aufgrund des Überweisungsauftrags und der Überweisungsbestätigung noch keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber der Bank, die die Überweisung auszuführen hätte. Lediglich wenn der Kunde der Bank einen unwiderruflichen Überweisungsauftrag erteilt, stehen dem Überweisungsempfänger unmittelbar Rechtsansprüche gegen die Bank zu. Dies gilt aber auch dann, wenn die Bank den Überweisungsauftrag angenommen hat, und zwar ab jenem Zeitpunkt, zu dem dem Anweisungsempfänger die Erklärung des Anweisenden über die Erklärung des Angewiesenen zugekommen ist.

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