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Zivilrecht

OGH: Freiwillige, jederzeit widerrufliche Zuwendungen von Familienangehörigen ohne rechtliche Verpflichtung aus familiären Gründen sind nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen

20. 05. 2011
Gesetze: § 94 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Bemessungsgrundlage, freiwillige Zuwendungen

In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 3 Ob 280/06g hat sich der OGH mit der Unterhaltsbemessung befasst:
Die Unterhaltsberechtigte wird von ihrer Tochter mit 300 bis 400 EUR monatlich auf freiwilliger Basis unterstützt.
Dazu der OGH: Freiwillige, jederzeit widerrufliche Zuwendungen von Familienangehörigen ohne rechtliche Verpflichtung aus familiären Gründen sind nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.

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