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Zivilrecht

OGH: Verfällt der Anweisende in Konkurs, so bleibt die angenommene Anweisung nach herrschender Ansicht aufrecht

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1400 ff ABGB
Schlagworte: Schuldrecht, Anweisung, Konkurs

In seinem Erkenntnis vom 20.12.2006 zur GZ 9 Ob 102/06z hat sich der OGH mit der Anweisung und dem Konkurs des Anweisenden befasst:
OGH: Verfällt der Anweisende in Konkurs, so bleibt die angenommene Anweisung nach herrschender Ansicht aufrecht.

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