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Zivilrecht

OGH: Bei Buchforderungen ist die Drittschuldnerverständigung zur Übertragung der sicherungsweise abgetretenen Forderung auf den Zessionar alternativ zum Buchvermerk ein tauglicher Modus

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1392 ff ABGB, §§ 451 ff ABGB
Schlagworte: Sicherungszession, Modus, Buchforderung

In seinem Erkenntnis vom 30.11.2006 zur GZ 6 Ob 116/05k hat sich der OGH mit der Frage des für eine Sicherungszession erforderlichen Modus bei Buchforderungen befasst:
OGH: Bei Buchforderungen ist die Drittschuldnerverständigung zur Übertragung der sicherungsweise abgetretenen Forderung auf den Zessionar alternativ zum Buchvermerk ein tauglicher Modus.

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