In seinem Beschluss vom 21.11.2006 zur GZ 4 Ob 163/06h hat sich der OGH mit der mehrseitigen Treuhand und dem Konkurs eines Treugebers befasst:
OGH: Bei einer mehrseitigen Treuhand hat die Eröffnung des Konkurses über einen Treugeber keinen Einfluss auf den Abwicklungsmodus des Treuhandverhältnisses.