§ 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus
GZ 8 ObS 20/07k, 22.11.2007
OGH: § 1 Abs 3 Z 3a IESG schließt in seiner Gesamtheit in seinem eigentlichen Anwendungsbereich einen Doppelbezug an Insolvenz-Ausfallgeld nicht absolut aus. Vielmehr lässt er einen solchen Doppelbezug für den Fall, dass der Masseverwalter (Arbeitgeber) das laufende Entgelt nicht zahlen kann, ausdrücklich zu, allerdings nur für die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt des Arbeitnehmers.