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Steuerrecht

VwGH: § 98 Abs 2 BAO – elektronisch zugestellte Dokumente

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Zustellung ist, dass der Empfänger Zugang zu diesem Speicherbereich hat

19. 02. 2024
Gesetze:   § 98 BAO
Schlagworte: Elektronisch zugestellte Dokumente

 
GZ Ra 2023/13/0048, 22.11.2023
 
VwGH: Gem § 98 Abs 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Zustellung ist, dass der Empfänger Zugang zu diesem Speicherbereich hat.
 
 

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