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Baurecht

VwGH: Baupolizeilicher Auftrag (hier: Beseitigung eines unterkellerten Kleingartenwohnhauses)

Bei einem einheitlichen Bauwerk ist grundsätzlich der gesamte Bau Gegenstand des baupolizeilichen Auftrages; der Beseitigungsauftrag kann in einem solchen Fall daher nicht nur Teile der baulichen Anlage betreffen

05. 02. 2024
Gesetze:
Schlagworte: Baupolizeilicher Auftrag, Beseitigungsauftrag, einheitliches Bauwerk, Trennbarkeit

 
GZ Ra 2022/05/0032, 29.11.2023
 
Die Revision bringt vor, das bewilligte Gebäude sei durch „einfache“ Maßnahmen wiederherzustellen. Diese „einfachen“ Maßnahmen werden von der Revisionswerberin wie folgt dargestellt: Abbruch und Neuerrichtung eines Teiles des Kellergeschoßes, Entfernung des an der südöstlichen Gebäudeecke befindlichen Gebäudeteiles im Erdgeschoß, Entfernung des ersten Obergeschoßes inklusive der Decke zwischen Erdgeschoß und erstem Obergeschoß sowie Abtragen der zu hoch errichteten Mauern im Erdgeschoß, Errichtung eines neuen Obergeschoßes mit den korrekten Abmessungen entsprechend der Baubewilligung sowie Abbruch und Neuerrichtung der Außenmauern im Erdgeschoß an der ostseitigen Front.
 
VwGH: Bereits diese von der Revisionswerberin selbst vorgenommene Aufzählung kann eine Zulässigkeit der Revision im Hinblick auf eine Trennbarkeit nicht dartun. Zutreffend weist die Revisionsbeantwortung darauf hin, dass das Gebäude in seinen Ausmaßen und der damit weit größeren Kubatur völlig von den bewilligten Plänen abweiche, weshalb ein gänzlich anderer Bau vorliege und eine Trennbarkeit nicht in Betracht komme. Ein Abweichen von der Jud des VwGH zeigt die Revision nicht auf. Bei einem einheitlichen Bauwerk ist grundsätzlich der gesamte Bau Gegenstand des baupolizeilichen Auftrages; der Beseitigungsauftrag kann in einem solchen Fall daher nicht nur Teile der baulichen Anlage betreffen. Da das gesamte Kleingartenwohnhaus vorschriftswidrig errichtet wurde, kann die Revision damit, dass sich der Beseitigungsauftrag auf den gesamten Bau bezogen hat, ihre Zulässigkeit nicht dartun.
 
 

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