Die Berücksichtigung einer im Ausland rechtskräftig abgeurteilten Tat als Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 erster Fall StGB setzt Feststellungen zum Vorliegen dieser Verurteilung voraus
GZ 15 Os 135/23a, 14.12.2023
OGH: Die Berücksichtigung der am 9. Februar 2023 begangenen Tat (US 3; Schleppung von Ungarn in die Slowakei) als Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 erster Fall StGB kommt mangels Feststellungen zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein ausländisches Gericht nicht in Betracht.