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Baurecht

VwGH: Durchführung diverser Erdarbeiten und Baumaßnahmen bereits Baubeginn?

Die Errichtung eines kleinen Teils des Fundaments gilt schon als Baubeginn, wenn sie der Herstellung der (bewilligten) baulichen Anlage dient

14. 01. 2024
Gesetze:
Schlagworte: Baubewilligung, Baubeginn, Erdarbeiten, Baumaßnahmen, kleiner Teil des Fundaments

 
GZ Ra 2022/11/0113, 17.11.2023
 
VwGH: Im Revisionsfall stellte das VwG fest, dass das baubehördlich bewilligte Wohnhaus zwar noch nicht errichtet worden sei, jedoch diverse Erdarbeiten und Baumaßnahmen, wie das Herstellen von Fundamenten, erfolgt seien. Nach der hg Rsp gilt aber die Errichtung eines kleinen Teils des Fundaments schon als Baubeginn, wenn sie der Herstellung der (bewilligten) baulichen Anlage dient.
 

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