Home

Verfahrensrecht

VwGH: § 28 VwGG – behauptete unvollständige oder unrichtige Beweisaufnahme als tauglicher Revisionspunkt?

Mit der behaupteten Verletzung gem Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG in dem einfachgesetzlich gewährleisteten Recht "auf umfassende Beweisaufnahme und Hörung aller Zeugen" wird kein tauglicher Revisionspunkt geltend gemacht

31. 12. 2023
Gesetze:   § 28 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, Revisionspunkt, behauptete unvollständige oder unrichtige Beweisaufnahme

 
GZ Ra 2023/07/0158, 15.11.2023
 
VwGH: Die Verletzung von Verfahrensvorschriften - im vorliegenden Fall eine behauptete unvollständige oder unrichtige Beweisaufnahme - als solche stellt keinen Revisionspunkt dar, sondern zählt zu den Revisionsgründen. In welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht die revisionswerbende Partei durch das angefochtene Erkenntnis verletzt sein soll, wird durch die Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht dargestellt.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at