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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Beschwerdelegitimation nach § 7 Abs 3 VwGVG

Die Beschwerdelegitimation nach § 7 Abs 3 VwGVG an das VwG besteht selbst dann, wenn die Parteistellung im Verwaltungsverfahren strittig war bzw die betreffende Person dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogen worden ist

10. 12. 2023
Gesetze:   § 7 VwGVG, § 8 AVG
Schlagworte: Beschwerdelegitimation, Parteistellung

 
GZ Ra 2021/02/0097, 19.10.2023
 
VwGH: Die Beschwerdelegitimation nach § 7 Abs 3 VwGVG an das VwG besteht selbst dann, wenn die Parteistellung im Verwaltungsverfahren strittig war bzw die betreffende Person dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogen worden ist.
 
 

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