Home

Zivilrecht

OGH: Zur Rechtsschutzdeckung iZm bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten

Die bisherige Rsp führte zur Abweisung sämtlicher vergleichbarer Individualprozesse über eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten; der VN hat daher konkret aufzuzeigen, inwieweit sich der vorliegende Sachverhalt von jenen Sachverhalten, die der Vielzahl der bereits abweisenden Entscheidungen zugrunde lagen, unterscheidet

05. 12. 2023
Gesetze:   §§ 158j ff VersVG, Art 9 ARB, § 869 ABGB
Schlagworte: Versicherungsvertragsrecht, Rechtsschutzversicherung, Deckung, Prüfung der Erfolgsaussichten, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, Fremdwährungskredit

 
GZ 7 Ob 112/23f, 24.10.2023
 
OGH: In der Rechtsschutzversicherung ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten kein strenger Maßstab anzulegen. Den Beweis für das Vorliegen eines Risikoausschlusses als Ausnahmetatbestand hat der Versicherer zu führen.
 
Zur Frage der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten liegt bereits umfangreiche Rsp vor: Für das Vorliegen einer echten Fremdwährungsschuld ist nicht die Frage maßgebend, in welcher Währung der Kredit ausbezahlt wird, sondern, ob die fremde Währung die Grundlage für die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers bildet. Wird dem Kreditnehmer in einem solchen Fall (überdies) die Wahl eingeräumt, sich den (Fremdwährungs-)Kredit in EUR auszahlen zu lassen, handelt es sich insoweit um ein Angebot der Bank, zusätzlich zum Kreditvertrag einen Geldwechselvertrag abzuschließen. Lässt sich der Kreditnehmer den Kredit in EUR ausbezahlen, tritt zum Kreditvertrag ein (entgeltlicher) Geldwechselvertrag hinzu. Der OGH hat auch bereits klargestellt, dass bei ausreichender Bestimmtheit des Kreditvertrags der Entfall einzelner Klauseln keine Nichtigkeit bewirkt. Selbst eine allfällige Missbräuchlichkeit ändert in diesem Fall nichts daran, dass der Kreditnehmer den Kredit in - allenfalls von anderer Seite zu beschaffender - Fremdwährung zurückzahlen muss. Allfällige Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Wechselkurses bei der Zuzählung des Kredits führen nicht zur Ungültigkeit des gesamten Vertrags wegen mangelnder Bestimmtheit, wenn durch die zeitnahe Information des Kunden über den zugrunde gelegten Fremdwährungsbetrag ausreichende Bestimmtheit eingetreten ist und der Kreditnehmer offenkundig das Vorliegen eines ausreichend bestimmten Kreditvertrags akzeptiert hat. Wenn der Kreditnehmer mehrfach über den aushaftenden Fremdwährungsbetrag und die ihn belastenden Wechselkursveränderungen informiert wurde und er dennoch von der Möglichkeit einer Konvertierung nicht Gebrauch machte, kann er sich auch nicht auf die (ursprüngliche) Unbestimmtheit des Kreditvertrags berufen. Der OGH beurteilte dies als Akzeptieren des Vorliegens eines bestimmten Kreditvertrags. Diese übereinstimmende Rsp führte zur Abweisung sämtlicher vergleichbarer Individualprozesse über eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten.
 
Vor diesem Hintergrund erfordert die Beurteilung der Einschätzung der Erfolgsaussichten, dass der VN konkret aufzeigt, inwieweit sich sein Sachverhalt von jenen Sachverhalten, die der Vielzahl der bereits abweisenden Entscheidungen zugrunde lagen, unterscheidet und weshalb dies zu einer von der gefestigten Rsp abweichenden Beurteilung führen könnte.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at