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Sozialrecht

VwGH: Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ in den Behindertenpass gem §§ 42 und 45 BBG

Der VwGH betont in stRsp, dass bei der Beurteilung, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar erscheinen lassen, wegen des für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindrucks von der Person des Antragstellers grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung geboten ist

12. 11. 2023
Gesetze:   § 42 BBG, § 45 BBG, § 24 VwGVG
Schlagworte: Behindertenpass, Zusatzeintragung, Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung, Durchführung einer mündlichen Verhandlung

 
GZ Ra 2023/11/0080, 14.09.2023
 
VwGH: Der VwGH betont in stRsp, dass bei der Beurteilung, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar erscheinen lassen, wegen des für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindrucks von der Person des Antragstellers grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung geboten ist.
 

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