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Verfahrensrecht

VwGH: § 24 VwGVG – Verletzung der Verhandlungspflicht im Verfahren vor dem VwG

Wenn das VwG eine Ergänzung des Ermittlungsverfahrens als geboten ansah und deshalb die Einholung eines Gutachtens veranlasste, so zeigt diese Vorgangsweise, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt eben nicht geklärt war

12. 11. 2023
Gesetze:   § 24 VwGVG, §§ 37 ff AVG, § 17 VwGVG
Schlagworte: Verwaltungsgericht, Verhandlungspflicht, Ermittlungsverfahren

 
GZ Ra 2023/11/0080, 14.09.2023
 
VwGH: Wenn das VwG eine Ergänzung des Ermittlungsverfahrens als geboten ansah und deshalb die Einholung eines Gutachtens veranlasste, so zeigt diese Vorgangsweise, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt eben nicht geklärt war. Schon im Hinblick darauf durfte das VwG nicht davon ausgehen, dass die mündliche Erörterung der nach der Aktenlage strittigen Fragen zwischen den Parteien und dem Gericht eine weitere Klärung der Rechtssache nicht erwarten lasse.
 
 

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