Allfällige Amtshaftungsansprüche infolge einer unrichtigen Rechtsauskunft durch die Behörde sind vom LVwG in einem Vergütungsverfahren nach § 32 EpidemieG nicht zu prüfen, noch legitimieren Rechtspositionen, die im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden können, zur Revisionserhebung
GZ Ra 2023/09/0089, 06.09.2023
VwGH: Die in den Raum gestellten allfälligen Amtshaftungsansprüche infolge einer unrichtigen Rechtsauskunft durch die Behörde zeigen weder eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses auf, weil solche Ansprüche vom LVwG in einem Vergütungsverfahren nach § 32 EpidemieG nicht zu prüfen waren, noch legitimieren Rechtspositionen, die im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden können, zur Revisionserhebung.