Die Besteuerung geldwerter Vorteile iSd § 15 EStG hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sie Dienstnehmern mittels individueller Vereinbarungen (Dienstverträgen etc) eingeräumt werden oder ob sie Dienstnehmern aufgrund von Bestimmungen des GehG erwachsen
GZ Ra 2023/15/0072, 30.08.2023
VwGH: Die Besteuerung geldwerter Vorteile iSd § 15 EStG hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sie Dienstnehmern mittels individueller Vereinbarungen (Dienstverträgen etc) eingeräumt werden oder ob sie Dienstnehmern aufgrund von Bestimmungen des GehG erwachsen. Gegen die Feststellung des BFG, dass dem Revisionswerber durch das zur Verfügung stellen der hier in Rede stehenden Wohnung im Streitzeitraum ein geldwerter Vorteil erwachsen ist, wendet sich die Revision im Rahmen des Zulässigkeitsvorbringens nicht.