VwGH: Bekämpfung eines – abweisenden - Verfahrenshilfeantrags
Dem Revisionswerber Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zu gewähren, stellt eine Rechtsfrage des Einzelfalls dar, deren Beurteilung nur dann revisibel ist, wenn diese in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist
VwGH: Eine Entscheidung über die Gewährung von Verfahrenshilfe ist stets einzelfallbezogen; eine derartige Beurteilung des Einzelfalls ist nur dann revisibel, wenn sie in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist.