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Verfahrensrecht

VwGH: Bekämpfung eines – abweisenden - Verfahrenshilfeantrags

Dem Revisionswerber Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zu gewähren, stellt eine Rechtsfrage des Einzelfalls dar, deren Beurteilung nur dann revisibel ist, wenn diese in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist

09. 10. 2023
Gesetze:   § 8a VwGVG, § 28 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Verfahrenshilfeantrag, Revision

 
GZ Ra 2023/10/0062, 22.08.2023
 
VwGH: Eine Entscheidung über die Gewährung von Verfahrenshilfe ist stets einzelfallbezogen; eine derartige Beurteilung des Einzelfalls ist nur dann revisibel, wenn sie in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist.
 
 

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