Mit der Zustellung des Abtretungsbeschlusses durch den VfGH wird lediglich der (erneute) Lauf der Frist zur Einbringung der Revision gegen das Erkenntnis des VwG ausgelöst
GZ Ra 2023/06/0126, 02.08.2023
VwGH: Wie sich die Rechtslage hinsichtlich der Einbringung einer Revision an den VwGH nach Abtretung einer Beschwerde durch den VfGH darstellt, insbesondere, dass mit der Zustellung des Abtretungsbeschlusses durch den VfGH lediglich der (erneute) Lauf der Frist zur Einbringung der Revision gegen das Erkenntnis des VwG ausgelöst wird (vgl § 26 Abs 4 VwGG), war durch die Rsp bereits klargestellt worden.