Home

Fremdenrecht

VwGH: Zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige nach § 57 StbG

§ 57 StbG ermöglicht nur den erstmaligen Erwerb, nicht den Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

24. 09. 2023
Gesetze:   § 57 StbG
Schlagworte: Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige, Ersterwerb, Wiedererwerb

 
GZ Ra 2023/01/0010, 19.07.2023
 
VwGH: Gem § 57 Abs 1 erster Satz StbG erwirbt ein Fremder unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Z 2 bis 6 und 8 und Abs 2 Z 1 und 3 bis 7 leg cit die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde unter Bezugnahme auf das StbG schriftlich anzeigt, dass er zumindest in den letzten 15 Jahren von einer österreichischen Behörde fälschlich als Staatsbürger behandelt wurde und dies nicht zu vertreten hat.
 
Der VwGH hat zu § 57 StbG bereits klargestellt, dass diese Bestimmung lediglich auf Personen Anwendung findet, die nie die österreichische Staatsbürgerschaft innehatten. Nicht unter den Anwendungsbereich der Bestimmung fallen daher Fremde, die die österreichische Staatsbürgerschaft einmal besessen, diese in der Folge aber - aus welchen Gründen auch immer - wieder verloren haben (und nach eingetretenem Staatsbürgerschaftsverlust von einer Behörde als österreichische Staatsbürger behandelt werden). § 57 StbG ermöglicht nur den erstmaligen Erwerb, nicht den Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.
 
Diese Bestimmung findet demnach auf den Revisionswerber, der von Geburt an die österreichische Staatsbürgerschaft innehatte, schon deshalb keine Anwendung.
 
Im Übrigen ist der Umstand, dass der Revisionswerber (nach dem eingetretenen Verlust der Staatsbürgerschaft) von österreichischen Behörden weiterhin als Staats- bzw Unionsbürger behandelt wurde, aus unionsrechtlicher Sicht nicht von Bedeutung.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at