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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Zulässigkeit der Revision

Für die Zulässigkeit einer Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG kommt es allein auf die in der Revision dargestellte abweichende Rsp eines VwG und auf gegenteilige Rechtsauffassungen in der Lehre nicht an

24. 09. 2023
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Revision, Zulässigkeit

 
GZ Ra 2023/02/0129, 16.08.2023
 
VwGH: Für die Zulässigkeit einer Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG kommt es allein auf die in der Revision dargestellte abweichende Rsp eines VwG und auf gegenteilige Rechtsauffassungen in der Lehre nicht an.
 

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