Home

Verfahrensrecht

VwGH: § 19 AVG – zum Ladungsbescheid

Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ladungsbescheid liegt ua dann nicht mehr vor, wenn die belBeh ein Verhalten gesetzt hat, das einen Verzicht auf die in einem Ladungsbescheid angedrohten Sanktionen darstellt

24. 09. 2023
Gesetze:   § 19 AVG, § 33 VwGG, § 34 VwGG
Schlagworte: Ladungsbescheid, angedrohte Sanktionen, Verzicht

 
GZ Ra 2021/21/0299, 29.08.2023
 
VwGH: Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ladungsbescheid liegt ua dann nicht mehr vor, wenn die belBeh ein Verhalten gesetzt hat, das einen Verzicht auf die in einem Ladungsbescheid angedrohten Sanktionen darstellt. Ein derartiger Verzicht kann auch implizit zum Ausdruck gebracht werden.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at