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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Verlassen der Wohnung trotz Absonderungsbescheides aufgrund COVID-19-Erkrankung

Der objektive Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 40 lit b EpiG iVm § 7 EpiG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter einem nach § 7 EpiG behördlich verfügten Ge- oder Verbot - sohin einer behördlich verfügten Absonderungsmaßnahme oder Verkehrsbeschränkung - zuwiderhandelt

13. 08. 2023
Gesetze:   § 40 EpiG, § 7 EpiG, § 178 StGB, § 179 StGB, § 22 VStG
Schlagworte: Epidemierecht, COVID-19, Absonderungsbescheid, Verlassen der Wohnung, Zusammentreffen von strafbaren Handlungen, vorsätzliche / fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

 
GZ Ra 2023/03/0025, 28.06.2023
 
VwGH: Der VwGH hat sich im Erkenntnis vom 5. Mai 2023, Ra 2022/03/0280, in einem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vergleichbaren Fall im Hinblick auf § 22 Abs 1 VStG mit den Unterschieden in den objektiven Tatbeständen des § 40 Abs 1 lit b EpiG einerseits und des § 178 StGB andererseits auseinandergesetzt. Auf die Entscheidungsgründe dieses Erkenntnisses wird gem § 43 Abs 2 VwGG verwiesen.
 
Demnach verlangt das Tatbild des § 178 StGB im Gegensatz zu jenem des § 40 lit b EpiG iVm § 7 EpiG das Herbeiführen einer - im Gesetz näher umschriebenen - Gefahrensituation. Das gilt auch für den Tatbestand des § 179 StGB, der auf die fahrlässige Herbeiführung einer Gefährdung abzielt (vgl den Verweis auf die Einordnung des § 178 StGB in den siebenten Abschnitt des Besonderen Teils des StGB, dem auch § 179 StGB angehört, in OGH 16.2.2022, 13 Os 130/21y).
 
Der objektive Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 40 lit b EpiG iVm § 7 EpiG ist - im Unterschied dazu - bereits dann erfüllt, wenn der Täter einem nach § 7 EpiG behördlich verfügten Ge- oder Verbot - sohin einer behördlich verfügten Absonderungsmaßnahme oder Verkehrsbeschränkung - zuwiderhandelt.
 

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