Wurde die Erledigung dem Revisionswerber nicht in einer dem § 18 AVG entsprechenden Form zugestellt, wird das VwG den von der belBeh damit intendierten Bescheid als nicht erlassen anzusehen und die dagegen gerichtete Beschwerde zurückzuweisen haben
VwGH: Wurde die Erledigung dem Revisionswerber nicht in einer dem § 18 AVG entsprechenden Form zugestellt, wird das VwG den von der belBeh damit intendierten Bescheid als nicht erlassen anzusehen und die dagegen gerichtete Beschwerde zurückzuweisen haben.