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Verfahrensrecht

VwGH: § 25a VwGG – unkonkrete und floskelhafte Begründung des Zulassungsausspruchs durch das VwG

Eine fehlerhafte - teilweise nicht fallbezogene - Begründung des Zulassungsausspruchs durch das VwG wirft keine Rechtsfrage von der Qualität des Art 133 Abs 4 B-VG auf, von deren Lösung die Entscheidung über die Revision abhängt

31. 07. 2023
Gesetze:   § 25a VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, VwG, Zulassungsausspruch, unkonkrete / floskelhafte Begründung

 
GZ Ra 2023/10/0333, 21.06.2023
 
Die Revisionswerberin kritisiert in den Zulässigkeitsausführungen ihrer Revision die Begründung des VwG gem § 25a Abs 1 zweiter Satz VwGG als unkonkret und „floskelhaft“.
 
VwGH: Dazu genügt ein Hinweis auf die hg Rsp, wonach eine fehlerhafte - teilweise nicht fallbezogene - Begründung des Zulassungsausspruchs durch das VwG keine Rechtsfrage von der Qualität des Art 133 Abs 4 B-VG aufwirft, von deren Lösung die Entscheidung über die Revision abhängt.
 
 

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