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Baurecht

VwGH: Baupolizeilicher Abtragungsauftrag bei einheitlichem Bauvorhaben

Ein Abbruchauftrag bloß für Teile einer Baulichkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die rechtlich nicht sanierbaren konsenswidrigen oder konsenslosen Teile vom übrigen Teil des Baus trennbar sind

24. 07. 2023
Gesetze:
Schlagworte: Baupolizeilicher Abtragungsauftrag, einheitliches Bauvorhaben

 
GZ Ra 2020/06/0116, 19.05.2023
 
VwGH: Nach der stRsp des VwGH ist bei einem einheitlichen Bauvorhaben grundsätzlich der gesamte Bau Gegenstand eines baupolizeilichen Abtragungsauftrages; ein Abbruchauftrag bloß für Teile einer Baulichkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die rechtlich nicht sanierbaren konsenswidrigen oder konsenslosen Teile vom übrigen Teil des Baus trennbar sind.
 

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