Auf die Rechtskraft der insolvenzrechtlichen Bewilligung des Kaufvertrages hat der baurechtliche Beseitigungsauftrag selbstverständlich keinerlei Auswirkungen
GZ Ra 2023/06/0093, 25.05.2023
VwGH: Soweit erkennbar, vertritt die Revisionswerberin die Rechtsansicht, der Bewilligung für den Erwerb einer Liegenschaft im Insolvenzverfahren komme auch Bedeutung hinsichtlich der bau- und raumordnungsrechtlichen Rechtmäßigkeit der auf dieser Liegenschaft befindlichen Gebäude und sonstigen Anlagen zu. In der Zulässigkeitsbegründung wird aber nicht ausgeführt, auf welche Rechtsgrundlage sie diese Rechtsansicht - trotz der grundlegend unterschiedlichen Prüfgegenstände in den beiden Rechtsmaterien - stützt; eine solche ist für den VwGH auch nicht erkennbar. Auf die Rechtskraft der insolvenzrechtlichen Bewilligung des Kaufvertrages hat der baurechtliche Beseitigungsauftrag selbstverständlich keinerlei Auswirkungen.